Häufige Fragen

Sie fragen - die HOPA antwortet

Diagnose Krebs – was nun? Wenn Patientinnen und Patienten zu uns kommen, haben Sie naturgemäß viele Fragen. Wir, Ärztinnen und Ärzte der HOPA, haben für Sie die häufigsten Fragen aus unterschiedlichen Themengebieten unserer Praxis zusammengefasst und beantwortet. Im persönlichen Gespräch gehen wir selbstverständlich auf Ihre ganz individuellen Fragen, Ängste und Sorgen ein und stehen Ihnen als erfahrener Spezialist zur Seite.

Erste Fragen nach der Krebsdiagnose

Dr. Erik Engel, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Diese Fragen stellen sich viele Menschen, die sich mit der Diagnose Krebs konfrontiert sehen. Ich möchte gerne eines vorwegnehmen: Sie sind nicht schicksalshaft ausgewählt worden. Natürlich können Faktoren wie Rauchen, Trinken und mangelnde Bewegung das Risiko einer Krebserkrankung erhöhen, aber auch Menschen, die ihr ganzes Leben komplett gesund gelebt haben, können an Krebs erkranken. Andersherum gibt es auch Menschen, die ein ungesundes Leben führen und nie an Krebs erkranken. Die Lebenserwartung der Menschen ist in den letzten Jahrzehnten von durchschnittlich 68 auf 88 Jahre gestiegen – damit stieg auch die Zahl der Menschen, die irgendwann im Laufe ihres Lebens an Krebs erkranken, da viele Krebserkrankungen erst im höheren Alter auftreten. Schuldgefühle sind hier total fehl am Platz. Machen Sie sich bitte keine Gedanken darüber, was sie falsch gemacht haben könnten. Auch erbliche Vorbelastungen, die man nicht beeinflussen kann, können eine Rolle spielen.“

 

Dr. Erik Engel, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Ich rate Ihnen dazu, Ihre Familie in die Geschehnisse einzubeziehen. Einige Betroffene wollen Ihre Familie schonen und Ihnen aus Rücksichtnahme erst einmal nichts von ihrer Erkrankung erzählen. Aber eine Krebserkrankung ist eine einschneidende Erfahrung, die sich kaum verheimlichen lässt. Selbst kleine Kinder von Patienten spüren, dass irgendetwas los ist. Hier helfen Offenheit und Ehrlichkeit, um die Situation gemeinsam zu meistern. Wer seine Krebserkrankung für sich behält und mit niemandem darüber spricht, riskiert soziale Isolation. Nur wer von den schwierigen Umständen weiß, kann Verständnis dafür aufbringen und Unterstützung leisten – auch auf emotionaler Ebene. Ich als Onkologe helfe gerne dabei, es den Angehörigen zu sagen und alle Fragen rund um die Erkrankung und alles, was dazu gehört, mit viel Zeit und Ruhe zu erklären. Meine Patienten bringen häufig ihre Partner, Kinder oder enge Freunde mit in die Sprechstunde. Das empfehle ich auch jedem, denn Gespräche über die eigene Krebserkrankung sind immer ein Ausnahmezustand. Vier Ohren hören mehr als zwei und es hilft enorm Informationen aus erster Hand zu erhalten und diese im Nachhinein noch einmal durchzusprechen. Von Krebs ist selten nur die Patientin oder der Patient allein betroffen. Deshalb wollen wir von der HOPA die Familien unbedingt mit einbinden, sofern die Patienten einverstanden sind. Nur so kann die Familie Sie aktiv unterstützen und nur so kann Ihrer Familie die Unsicherheit im Umgang mit Krankheit und Behandlung genommen werden. Sollten Sie sich aktuell in der Situation befinden, Ihrer Familie noch nicht gesagt zu haben, dass Sie Krebs haben: Fassen Sie sich ein Herz. Wir unterstützen Sie dabei und sind für Sie da.“ 

Dr. Erik Engel, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber von Ihrer Krebserkrankung zu erzählen. Sollten Sie aufgrund Ihrer Erkrankung nicht arbeiten können, muss Ihr Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit informiert werden, die Erkrankung selbst ist jedoch auf der Krankschreibung nicht vermerkt. Die meisten meiner Patienten informieren Ihre Arbeitsstelle nach einer ersten Verarbeitungszeit über ihre Erkrankung. Manchmal gehen mit der Behandlung auch sichtbare Begleiterscheinungen wie Haarverlust durch die Chemotherapie einher – so dass sich daraus gelegentlich schon ein Erklärungsbedarf ergibt. Grundsätzlich entscheidet natürlich jeder für sich, wie offen er oder sie mit der Erkrankung im Job umgeht. Einige Betroffene haben die Befürchtung, von Ihrem Umfeld als weniger leistungsstark wahrgenommen zu werden und wollen die Diagnose Krebs deshalb geheim halten. In diesem Fall kann man allerdings nicht erwarten, dass auf die persönliche Situation Rücksicht genommen wird. Klare Absprachen darüber, was trotz der Erkrankung im Job geleistet werden kann und was nicht bzw. wie lange man ausfällt, können den Erwartungsdruck auf allen Seiten senken. Auch über die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises sollte man nachdenken. Er sorgt im Berufsleben für mehr Sicherheit und Entlastung – zum Beispiel durch zusätzlichen Kündigungsschutz, Freistellung von Mehrarbeit und zusätzliche Urlaubstage.“

Dr. Erik Engel, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Auf diese Frage gibt es keine Standard-Antwort. Wenn Sie es wollen und Ihr Körper es zulässt, können Sie Ihren Beruf weiter ausüben. Ein ‚normaler Alltag’ ist für manche Betroffene eine wahre Kraftquelle. Viele Krebspatienten jedoch sind während der Therapie – und einige auch darüber hinaus – nicht mehr so belastbar wie vorher bzw. zweitweise nicht arbeitsfähig. Hören Sie auf sich und Ihren Körper und suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, sollten Sie sich überfordert fühlen. Dann könnte eine Arbeitszeitreduktion eine denkbare Lösung sein.  Viele Betroffene können ihren Beruf während oder nach der Krebstherapie aus körperlichen oder psychischen Gründen gar nicht mehr oder nicht mehr in dem Maße wie früher ausüben. Hier empfehle ich eine sozial- und arbeitsrechtliche Beratung zum Thema Wiedereingliederung oder berufliche und private Neuorientierung. Eine gute Anlaufstelle ist zum Beispiel die Beratungsstelle Krebs und Beruf der Else-Cremer-Stiftung – weitere Informationen finden Sie hier: www.krebs-und-beruf.de.“

Dr. Erik Engel, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Krebs betrifft niemals nur den Körper. Die Belastung durch Diagnose, Behandlung und Prognose bedeutet auch eine psychische Ausnahmesituation der Patienten, der sie nicht automatisch alleine gewachsen sind. Manchmal treten sogar Angstzustände, seltener depressive Reaktionen auf. Viele Patienten machen die Erfahrung: Reden hilft! Die psychisch einfühlsame Begleitung durch den Onkologen oder Hausarzt und oft zusätzlich durch einen erfahrenen Psychoonkologen ist für die ganzheitliche Betreuung des Patienten unabdingbar. Für manche Patienten ist zusätzlich die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe hilfreich, in der sie sich unter Menschen, die Ähnliches durchmachen, gut aufgehoben fühlen. Auch online finden sich inzwischen zahlreiche Angebote des Austausches. Nur bei medizinischen Empfehlungen sollte, gerade Online-Informationen betreffend, eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt erfolgen, weil allgemeine oder beunruhigende Informationen auch zur Verunsicherung beitragen können, wenn diese beispielsweise für die spezielle Situation des Patienten keine relevante Bedeutung haben.“

Dr. Erik Engel, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische  Onkologie, Palliativmedizin: „Natürlich bekommen Sie alle wichtigen Informationen, die Sie selbst betreffen, von Ihrem Arzt. Er kennt Sie und ihre individuelle Krankheitssituation am besten. Wenn Sie sich darüber hinaus allgemeiner über das Thema Krebs informieren möchten, gibt es zum Beispiel im Internet bei der Deutschen Krebsgesellschaft seriöse und fundierte Beiträge: www.krebsgesellschaft.de. Auch die DGHO, die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie, liefert viele gute Informationen – online zu finden unter www.dgho.de. Es schadet nicht, sich verschiedener Informationsquellen zu bedienen, um sich auch zu Hause in Ruhe zu informieren. Oftmals ist das Gespräch mit dem behandelnden Arzt allerdings zielführender als eine Google-Recherche auf eigene Faust. Da steht man hinterher meist vor mehr Fragezeichen als vorher. Bringen Sie aber gerne eigene Themen, Impulse und all Ihre Fragen mit ins Arztgespräch – wir helfen Ihnen, die für Sie wichtigen und richtigen Informationen herauszufiltern.“

Dr. Erik Engel, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Alle Patienten, die sich an uns wenden, suchen schnellstmöglich kompetenten ärztlichen Rat. Dies ist auch unser Ziel. Wir bemühen uns um zeitnahe Termine. In der Regel bekommen Sie binnen 24 Stunden einen Rückruf zur Terminvereinbarung. Um Ihnen von Ihrem ersten Besuch an gezielt helfen zu können, bereiten wir uns gut darauf vor. Sie können uns dabei unterstützen, indem Sie uns die Ihnen oder Ihrem Hausarzt bereits vorliegenden Krankenunterlagen übersenden, die wir im Vorwege studieren. So können wir am schnellsten auf die konkrete Krankheitssituation unserer Patienten eingehen und bereits erste diagnostische Schritte einleiten oder therapeutische Konzepte in Erwägung ziehen. Sollten wichtige Unterlagen fehlen, können wir diese ansonsten erst nach Ihrer Einverständniserklärung anfordern, was Prozesse verzögern kann. Wir sind bemüht, Ihnen stets schnell und hochqualifiziert zu helfen. Bei Ihrem ersten Besuch bei uns und auch bei jedem weiteren Termin erklären wir Ihnen immer ganz genau, welche nächsten Schritte wir Ihnen warum empfehlen. Unser Anspruch ist nicht nur, die beste Therapie für Sie zu finden, sondern auch, dass Sie alles verstehen und alle Entscheidungen mittragen.

Dr. Erik Engel, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Nein, keinesfalls. Neben der klassischen Chemotherapie, Operation und Bestrahlung gehören inzwischen molekular-zielgerichtete Behandlungen, Immuntherapien und hormonelle Maßnahmen zum Standardrepertoire der modernen Onkologie. Auch gibt es nicht die eine richtige Therapie für jede Krebsart oder jeden Krebspatienten. Je nach Ursprungsgewebe und spezieller Tumorbiologie unterscheidet man unterschiedlichste Erkrankungen mit jeweils eigener Wachstums- und Ausbreitungsdynamik. Uns steht in der Diagnostik und Therapie heute eine Vielzahl von Verfahren zur Verfügung. Es ist jedoch tatsächlich so, dass eine Chemotherapie in vielen Fällen ein wichtiger Bestandteil des Therapiekonzeptes ist. Dabei hat sich die Verträglichkeit durch spezielle Begleitmedikamente deutlich verbessert. Übelkeit spielt heute keine wesentliche Rolle mehr und auch der vorübergehende Haarausfall betrifft als Nebenwirkung nur einen Teil der eingesetzten Medikamente.

Bei der Entscheidung, welche Therapie für Sie die richtige ist, betrachten wir aber niemals nur die Erkrankung allein, sondern immer den ganzen Menschen. Wir nehmen Ihre persönlichen Sorgen ernst und versuchen, alle Begleitumstände in die Auswahl der für Sie beste Behandlung mit einfließen zu lassen.“

Dr. Erik Engel, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische  Onkologie, Palliativmedizin: „Bespricht ein Arzt die Therapieempfehlung für einen Patienten in einer so genannten Tumorkonferenz, spricht man von einer qualifizierten Erstmeinung. In diesen interdisziplinären Tumorkonferenzen betrachten Onkologen, Radiologen, Strahlentherapeuten, Chirurgen, Dermatologen und weitere Spezialisten gemeinsam Fälle und erarbeiten individuelle Therapiekonzepte. In der HOPA finden solche Fall- bzw. Tumorkonferenzen mehrmals wöchentlich statt. Auch aufgrund unserer Einbindung in ein großes Ärztezentrum ist es für uns selbstverständlich, eng mit anderen Fachrichtungen zu kooperieren. Unsere Patienten profitieren bei Diagnostik und Therapie von dieser interdisziplinären Zusammenarbeit.“

Dr. Erik Engel, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Ist es tatsächlich Krebs? Und muss eine Operation oder Chemotherapie wirklich sein? Die Diagnose Krebs geht oft mit einem Schock und Zweifeln einher, was völlig nachvollziehbar ist. Wenn eine Patientin oder ein Patient gerade zu Beginn einer Behandlung Zweifel an der Therapieempfehlung hat, raten wir immer dazu, eine zweite Meinung einzuholen. Denn Vertrauen in die von uns Ärzten empfohlene ‚Marschrichtung’ ist wichtig. Eine zweite Meinung kann Zweifel und Unsicherheiten ausräumen. Sie sollen Gewissheit fühlen, dass der vorgeschlagene Weg für Sie der bestmögliche ist und nationalen und internationalen Standards entspricht. Gerne senden wir einem für Ihre Krankheit besonders geeigneten Kollegen eine Kopie Ihrer Krankenakte sowie alle Befunde zu, die er für seine qualifizierte Zweitmeinung benötigt oder vereinbaren für Sie einen Termin für eine Zweitmeinung. In gleicher Weise beraten wir selbst viele Patienten, die wegen einer Zweitmeinung zu uns geschickt werden.

Auch die Krankenkassen und Krebsberatungsstellen helfen bei der Suche nach einem geeigneten Facharzt. Haben Sie bitte keine Scheu, Ihren Wunsch nach einer Zweitmeinung bei Ihrem Arzt anzusprechen. Er sollte so souverän und professionell sein, dies nicht persönlich als Misstrauen aufzufassen – andernfalls ist Obacht geboten! Wir bei der HOPA sehen es so: Es geht um SIE, IHRE Erkrankung und IHRE Gefühle – und wir möchten alles daran setzen, dass Sie sich gut von uns versorgt fühlen. Wenn dazu eine Zweitmeinung notwendig ist, dann machen wir das selbstverständlich möglich. Sie sollen zu Beginn der Therapie sicher sein, dass sie ein onkologisches Team gefunden haben, dem Sie vertrauen und dem Sie fachlich und menschlich zutrauen, Sie langfristig durch den Erkrankungsverlauf zu begleiten. Im Übrigen besteht in den meisten Fällen ein Rechtsanspruch auf eine zweite Meinung. Wichtig ist dabei allerdings, dass Sie möglichst vor Beginn einer Therapie diese Gewissheit durch eine Zweitmeinung herstellen. Zweit- und Drittmeinungen während einer laufenden Behandlung können zu Behandlungsverzögerungen führen, die nachteilig für den Behandlungsverlauf sind.“

Dr. Erik Engel, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Je nachdem, welche Erkrankung Sie haben und welche Therapiemaßnahmen ergriffen werden, haben Sie unter Umständen Kontakt zu mehreren Ärzten – Ihrem Hausarzt, Ihrem Arzt in einer onkologischen Schwerpunktpraxis wie der HOPA, Klinikärzten, Strahlentherapeuten und ggf. weiteren Spezialisten aus anderen Fachbereichen. Einige sehen Sie öfter, andere vielleicht nur einmal. Sehr wichtig ist, sich einen medizinischen Partner zu suchen, der Sie als behandlungsführender Arzt durch die gesamte Therapie begleitet. Das ist genau die Aufgabe der Onkologen in der onkologischen Schwerpunktpraxis: Wir sind ab der Diagnose, die Therapie hindurch und darüber hinaus Ihr fester Ansprechpartner und behalten für Sie fachübergreifend den Überblick und koordinieren alle für Ihre Therapie notwendigen medizinischen Maßnahmen.“

Gebärmutterhalskrebs

Dr. Claudia Wenzel, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie, Palliativmedizin: „Symptome können Blutungs- oder Zyklusunregelmäßigkeiten sein – so genannte azyklische Blutungen, die nicht dem typischen Menstruationsrhythmus alle vier Wochen folgen, häufiger oder auch stärker sind. Auch vermehrter Ausfluss kann ein Anzeichen sein. Jedoch können all diese Symptome auch auf andere Erkrankungen hinweisen oder auch bei gesunden Frauen auftreten. Tatsächlich wird Gebärmutterhalskrebs in der Regel nicht selbst bemerkt, sondern bei der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung festgestellt.“

Dr. Claudia Wenzel, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie, Palliativmedizin: „Jede Frau sollte ab 20 Jahren einmal im Jahr zur gynäkologischen Krebsvorsorge gehen – wenn sie die Pille einnimmt, auch schon früher. Bei dem so genannten PAP-Abstrich werden von der Oberfläche des Gebärmutterhalses mit einem Tupfer oder einen kleinen Bürste Zellen abgestreift, auf einen Objektträger aufgetragen und später im Labor untersucht. Seit Januar 2020 erhalten Patientinnen ab 35 Jahre alle drei Jahre einen Abstrich und einen HPV-Test. Wenn der HPV-Test negativ ist, ist eine Gebärmutterhalserkrankung praktisch ausgeschlossen.“

Dr. Claudia Wenzel, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie, Palliativmedizin: „Untersuchungen zeigen, dass Gebärmutterhalskrebs fast immer durch Humane Papillomviren – HPV – ausgelöst wird. Eine HPV-Infektion kann man fast ausschließlich über Intimkontakt, also Geschlechtsverkehr, bekommen. Die Wahrscheinlichkeit, einmal im Leben diese Infektion zu bekommen, liegt bei über 80 Prozent. Aber: Die meisten infizierten Frauen oder Männer bemerken diese Infektion gar nicht. Es gibt ungefähr 100 verschiedene HPV-Typen und nur etwa 5 bis 10 von ihnen sind Hochrisikoviren, die zu bösartigen Zellveränderungen führen können. Dementsprechend bedeutet HPV-positiv erst einmal gar nichts. Ist es ein so genannter Low-Risk-Virus, ist er meist harmlos. Frauen, bei denen ein Hochrisikovirus festgestellt wird, sollten häufiger zur Kontrolluntersuchung gehen – etwa alle sechs bis zwölf Monate.“ Bei den meisten Menschen heilt die Infektion von alleine aus. Bei wenigen Menschen bleibt die Infektion jedoch bestehen und kann nach vielen Jahren Gebärmutterhalskrebs verursachen. Neben HPV zählen statistisch gesehen auch das auch Rauchen, häufiger Partnerwechsel und viele Kinder zu den Faktoren, die ein höheres Gebärmutterhalskrebsrisiko bedeuten können.“

Dr. Claudia Wenzel, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie, Palliativmedizin: „Aktuell sind die Impfungen für Mädchen zwischen 9 und 18 Jahren eine Regelleistung der Krankenkassen. Hier gilt: je früher, desto effektiver. Wird ein Kind zwischen 9 und 15 Jahren geimpft, muss es nur zweimal statt dreimal geimpft werden. Diese Impfungen sollen lebenslang schützen. Auch Jungen können gegen HPV geimpft werden. Zwar sind männliche Träger von HPV-Infektionen weniger gefährdet, weil daraus nur selten Peniskarzinome entstehen, aber auch aus Gründen der Ansteckung ihrer Geschlechtspartnerinnen ist eine Impfung sinnvoll. Die Impfung schützt leider nicht vor allen, aber immerhin vor neun verschiedenen HPV-Hochrisikotypen.

Auch nach einer HPV-Infektion ist eine Impfung noch möglich. Es gibt Studien die zeigen, dass dadurch das Immunsystem noch einmal stärker aktiviert wird, gegen die Viren anzukämpfen. Man spricht deshalb von einer therapeutischen Impfung. Diese sind keine Regelleistung de Krankenkassen. Nach meiner Erfahrung übernehmen dennoch viele Kassen die Kosten, wenn die Kostenübernahme individuell beantragt wird. Das gilt auch, wenn die Impfung außerhalb der empfohlenen Altersgruppe gemacht werden soll. Ich würde einer Frau auch mit Mitte 20 noch empfehlen, sich impfen zu lassen. Denn es ist nachgewiesen, dass dies ein sehr effektiver Schutz ist.“

Dr. Claudia Wenzel, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie, Palliativmedizin: „Es gibt drei Krebsvorstufen – CIN 1 bis CIN 3. Sie alle basieren auf HPV-Infektionen. Aber ganz wichtig: Diese Vorstufen sind kein Krebs! Sie bilden niemals Metastasen und bleiben immer auf den Gebärmutterhals beschränkt. Wenn man diese Vorstufen mit einer kleinen Operation behandelt,  dann ist die Patientin damit geheilt. Diese Vorstufen kommen in aller Regel nach einer Behandlung nicht wieder zurück. Deshalb sind die regelmäßigen Untersuchungen zur Gebärmutterhalskrebsvorsorge so wichtig – denn wenn eine Krebsvorstufe diagnostiziert wird, können Maßnahmen ergriffen werden, so dass Krebs gar nicht erst entstehen kann.“

Dr. Claudia Wenzel, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie, Palliativmedizin: „Bei einem sehr frühen Krebsstadium kann häufig organerhaltend operiert werden. Das heißt, es werden nur ein Teil des Gebärmutterhalses oder auch der ganze Gebärmutterhals entfernt und manchmal zusätzlich die Lymphknoten im Beckenbereich, der Gebärmutterkörper bleibt erhalten. Möglich ist solch ein Eingriff, wenn der Tumor unter zwei Zentimeter groß und streng auf den Gebärmutterhals beschränkt ist. Dazu kommen noch weitere Kriterien – Krebs ist nicht gleich Krebs. Es darf keine sehr aggressive Variante sein.

Nach dem Eingriff können die Frauen auf normalem Weg schwanger werden, durch das Fehlen des Gebärmutterhalses ist jedoch das Risiko einer Frühgeburt wesentlich erhöht. Es empfiehlt sich daher die Betreuung durch einen erfahrenen Gynäkologen, zum Beispiel in einem Pränatal-Zentrum. In vielen Fällen ist eine Cerclage notwendig – hierbei wird der Gebärmutterhals durch spezielle Nähte verschlossen.

Es gibt jedoch auch Fälle, z.B. bei einem größeren Tumor, in denen nicht organerhaltend operiert werden kann. Dann werden die Gebärmutter und die Lymphknoten entfernt. Ist der Tumor über die Gebärmutter hinaus gewachsen, kann eine Radio-Chemotherapie – eine Kombination aus Bestrahlung und Chemo –  eine Behandlungsmöglichkeit sein. In diesen Fällen ist eine Schwangerschaft danach nicht mehr möglich.“

Palliativmedizin und SAPV 

Dr. Claudia Wenzel, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie, Palliativmedizin: „Die Abkürzung SAPV steht für spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Sie soll Patienten ermöglichen, mit ihrer schweren Erkrankung zu Hause zu leben. Dazu müssen u.a. die Symptome, zum Beispiel Schmerzen, ausreichend gelindert werden. Ein Team aus Ärzten und Palliativpflegekräften arbeitet eng zusammen, um die Patienten in ihrem gewohnten Umfeld optimal zu versorgen. Darüber hinaus werden die Patienten und ihre Zugehörigen bei psychischen und sozialen Problemen unterstützt. Es gibt Hilfe bei Anträgen, z.B. von Entlastungsmöglichkeiten für Familien mit kleinen Kindern.

Auf die SAPV hat jeder Anspruch, der eine nicht heilbare, weit fortgeschrittene Erkrankung mit einer hohen Symptomlast hat – z. B. Schmerzen, Luftnot, Blutungen, Wunden, die verbunden werden müssen, oder auch psychische Symptome wie eine schwere Depression. Die SAPV wird vollständig von den Kassen übernommen, die Patienten müssen nichts zuzahlen.Es sein kann, dass Patienten phasenweise auch wieder aus der SAPV herausgehen – zum Beispiel wenn die Symptome durch eine Chemotherapie gelindert werden können. Der Patient kann in dieser Zeit palliativmedizinisch durch den Onkologen alleine weiter versorgt werden.

Eine Vorstufe zur SAPV ist die weniger intensive AAPV – die allgemeine ambulante Palliativversorgung, die vom Hausarzt mit entsprechender AAPV-Zulassung und dem Pflegedienst geleistet wird.“

Dr. Claudia Wenzel, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie, Palliativmedizin: „’Wir können nichts mehr für Sie tun’ – diesen Satz werden Patienten von uns Ärzten der HOPA niemals hören! Für uns sind Patienten auch niemals austherapiert. Austherapiert – das gibt es nach unserem Verständnis nicht, denn man kann immer etwas tun, auch wenn es keine Heilungschance mehr gibt. Es kann der Punkt kommen, an dem Arzt und Patient übereinkommen, dass eine Chemotherapie nicht mehr zu einer Besserung führt. Doch auch dann gibt es noch viele andere Behandlungsmöglichkeiten. Schwerpunkt ist dann nicht mehr die Behandlung der Krankheit, sondern die Linderung der Symptome und die Erhaltung der Lebensqualität. Wir lassen Sie nicht allein.“

Dr. Claudia Wenzel, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynäkologische Onkologie, Palliativmedizin: „Nein! Wir Ärzte, die auch auf Palliativmedizin spezialisiert sind, wünschen uns und unseren Patienten, dass diese ihre Krankheit nicht immer mit dem Tod verknüpfen. Die Lebenserwartung von unheilbar an Krebs erkrankten Menschen beläuft sich häufig auf viele Jahre und nicht, wie viele denken, nur Wochen oder Monate. Es gibt Krebserkrankungen, die zwar nicht geheilt, aber durch wirksame Therapien aufgehalten werden können und damit zu einer Art ‚chronischen Krankheit’ werden.

Zugleich sollten Patienten nicht verdrängen, dass ihre Erkrankung schlimmer werden kann, und sich auch Gedanken machen wie „Was ist, wenn es  mir schlechter geht? Muss ich irgendetwas für meine Familie und für mich regeln? Was möchte ich, wenn ich mehr Hilfe  benötige, kann ich dann zu Hause bleiben?“ Bei der Beantwortung all dieser Fragen stehen wir Ärzte von der HOPA immer beratend und mitfühlend an Ihrer Seite.“

gerinnungssprechstunde  

Julia Wiederhold, Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Hämostaseologie: „Ein Hämostaseologe ist ein Arzt, der sich überwiegend mit Störungen der Blutstillung und Blutgerinnung beschäftigt, also mit Veränderungen im Gerinnungssystem, die dazu führen, dass das Blut – salopp gesprochen – zu dick- oder dünnflüssig ist. Dadurch kann es in bestimmten Situationen leichter zu Thrombosen (Gerinnseln) oder zu einer erhöhten Blutungsneigung kommen. Insbesondere leichtgradige Veränderungen im Gerinnungssystem müssen aber nicht unbedingt zu manifesten Problemen oder körperlichen Störungen führen, sondern treten oft nur in bestimmten Risiko- oder Belastungssituationen auf. Bei Frauen können bislang nicht bekannte Veränderungen im Gerinnungssystem dazu führen, dass sie nicht schwanger werden können oder es wiederholt zu Fehlgeburten kommt. Anhand bestimmter Bluttests können solche Veränderungen diagnostiziert oder ausgeschlossen werden. Falls tatsächlich eine Gerinnungsstörung vorliegt, ist in den meisten Fällen auch eine medikamentöse Therapie möglich, die den Erfolg einer Schwangerschaft verbessert.“

Julia Wiederhold, Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Hämostasiologie: „Das HELLP-Syndrom, eine Sonderform der Präklampsie/Gestose – auch Schwangerschaftsvergiftung genannt –, ist eine seltene und sehr schwere Komplikation, die überwiegend im letzten Schwangerschaftsdrittel auftreten und zu hohen gesundheitlichen bis hin zu lebensbedrohlichen Risiken für die werdende Mutter und das Kind führen kann. Neben einem Absinken der mütterlichen Blutplättchen (Thrombozyten) und erhöhten Leberwerten kommt es zu Blutarmut. Symptomatisch klagen die Patientinnen oft anfangs über (Ober-)Bauchschmerzen. Außerdem können Übelkeit und Erbrechen, Durchfall, Kopfschmerzen und Sehstörungen auftreten. Weitere mögliche Phänomene sind ein erhöhter Blutdruck, ein erhöhter Eiweißverlust im Urin und Wassereinlagerungen in den Knöcheln und Unterschenkeln. Beim ungeborenen Kind können Wachstumsverzögerungen ein erster Hinweis auf ein HELLP-Syndrom sein. Treten diese Beschwerden in der Schwangerschaft auf, sollten Sie sich zur weiteren Abklärung schnellstmöglich bei ihrem Gynäkologen, ihrer Hebamme oder in der Notaufnahme eines Krankenhauses vorstellen. Die genaue Ursache für das HELLP-Syndrom ist noch nicht eindeutig geklärt, es gibt jedoch wissenschaftliche Hinweise darauf, dass u.a. Veränderungen an den Blutgefäßwänden der Plazenta zu einer Aktivierung des Gerinnungssystems führen können, die wiederum zu diesen schweren Komplikationen führt. Ein HELLP-Syndrom erfordert immer eine intensive, stationäre Betreuung der Schwangeren. Werden Hinweise auf ein drohendes HELLP-Syndrom bzw. eine Präklampsie rechtzeitig im Rahmen der Schwangerenvorsorge erkannt, ist eine Therapie und Überwachung zur Minderung und Vermeidung von schwersten Komplikationen möglich. Der Name des HELLP-Syndroms leitet sich übrigens aus den für die Erkrankung typischen Laborbefunde ab: Haemolysis (hämolytische Anämie), Elevated Liver enzymes (erhöhte Leberenzyme) und Low Platelet count (Verminderung der Thrombozytenzahl/Blutplättchen).“

Julia Wiederhold, Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Hämostasiologie: „Besteht eine erhöhte Blutungsneigung – sei es durch eine angeborene oder erworbene Störung oder auch durch die Einnahme von gerinnungshemmenden Medikamenten – ist ein Notfallausweis absolut sinnvoll. Er wird vom behandelnden Arzt oder der Gerinnungsambulanz ausgestellt und sollte immer im Portemonnaie bei sich getragen werden. Im Notfall gibt der Notfallausweis Aufschluss über die jeweils vorliegende Gerinnungsstörung bzw. die gerinnungshemmende Medikation, die eingenommen wird. Auch sind darin häufig Informationen über Therapiemöglichkeiten oder Gegenmaßnahmen im Falle von Blutungen oder bei einer Überdosierung mit gerinnungshemmenden Medikamenten vermerkt.“

Julia Wiederhold, Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Hämostasiologie: „Bestimmte Erkrankungen wie Schlaganfälle, Herzinfarkte, Veränderungen der Blutgefäße und manche Formen von Herzrhythmusstörungen erfordern die vorrübergehende oder dauerhafte Einnahme von gerinnungshemmenden Medikamenten, die die Prognose der Erkrankung verbessern. Auch Menschen, die an einer erblich bedingten oder erworbenen Gerinnungsstörung leiden, müssen mitunter so genannte Blutverdünner einnehmen. Es gibt viele verschiedene Gerinnungshemmer, die in ihrem Wirkungsmechanismus, ihrer Stärke und Einnahme zum Teil stark unterscheiden. Das Spektrum reicht von ASS (Aspirin) über Heparin bis zum oft zitierten Marcumar – um nur einige Beispiele zu nennen. Da diese Medikamente das Blut letztendlich dünnflüssiger machen, ist dadurch die Blutstillung und Blutgerinnung verlängert bzw. gehemmt. Es können somit u.a. leichter Hämatome (blaue Flecken) entstehen und nach Verletzungen dauert die Blutstillung länger bzw. die Wundheilung kann verzögert sein. In schlimmsten Fällen einer Überdosierung kann es auch zu unkontrollierbaren (inneren) Blutungen kommen. So unterschiedlich wie die verschiedenen Gerinnungshemmer wirken so unterschiedlich ist auch ihre Einnahme und Überwachung: Manche Medikamente sind relativ einfach einzunehmen, andere benötigen zur Einstellung der individuellen Dosis zunächst eine sehr engmaschige ärztliche Überwachung mit regelmäßigen Kontrollen der Laborwerte. In jedem Fall wird der Arzt gemeinsam mit dem Patienten den individuellen Nutzen und die Risiken solcher Arzneimitteltherapie sorgfältig abwägen.“

Julia Wiederhold, Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Hämostasiologie: „Muss ein Mensch dauerhaft bestimmte höhergradige Medikamente zur Blutverdünnung wie Vitamin-K-Antagonisten (Phenprocoumon/Marcumar oder Warfarin einnehmen, ist die Ermittlung der individuellen Dosierung extrem wichtig. Die Medikamentenwirkung ist hier abhängig vom Vitamin-K-Gehalt der Nahrung: Menschen, die z.B. viel Kohlgemüse zu sich nehmen, benötigen eine höhere Medikamentendosis. Auch das Lebensalter und Geschlecht haben neben einigen weiteren Faktoren Einfluss auf die Medikamentenwirkung und Dosierung. Daher sind zunächst mitunter auch (mehrmals) wöchentliche Kontrollen der Gerinnungswerte im Blut und die damit verbundene Dosisanpassung notwendig. Ist die individuelle Zieldosis eingestellt, sind nur alle paar Wochen Kontrolltermine beim Hausarzt erforderlich. Es gibt aber auch Selbstmessgeräte, die nach entsprechender Schulung der Patienten von der Krankenkasse übernommen werden. Der Selbsttest funktioniert ähnlich wie die Blutzuckermessung bei Diabetikern: Nach einem kleinen Pieks in die Fingerkuppe wird ein Tropfen Blut auf einen Teststreifen gegeben. Ein kleines Gerät zeigt Ihnen dann binnen einer Minute Ihren Gerinnungswert an. Die Selbsttests ersetzen die Praxisbesuche allerdings nicht vollständig – die Ergebnisse sollten regelmäßig mit dem Arzt besprochen werden.

Bei anderen gerinnungshemmenden Medikamenten (z.B. bei den so genannten direkten oder neuen oralen Antikoagulantien/DOAKs oder NOAKs) erfolgt die Dosis standardisiert nach Therapieindikation. Zwar sollten auch hier wie bei jeder dauerhaften Medikamenteneinnahme regelmäßige ärztliche Kontrollen zur laufenden Nutzen- und Risikoabwägung erfolgen, jedoch müssen diese in der Regel nicht so engmaschig sein.“

Julia Wiederhold, Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Hämostasiologie: „Wenn bei einem Menschen eine erhöhte Thromboseneigung besteht oder er bereits eine Thrombose hatte, sollten in Risikosituationen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Zu solchen Risikosituationen zählen Operationen, Unfälle, Infektionen, die meist mit einem erhöhten Flüssigkeitsverlust einhergehen z. B. aufgrund von Durchfall oder hohem Fieber. Auch eine Einschränkung der Beweglichkeit – wie z.B. auf längeren Flug- oder auch Autoreisen oder bei länger andauernder Bettruhe aus gesundheitlichen Gründen ­– kann eine Thrombose begünstigen. Vorbeugen kann man durch viel Trinken, regemäßige Bewegung (wenn möglich) und das konsequente Tragen von Kompressionsstrümpfen aus dem Sanitätshaus. Zusätzlich dazu sollte mit dem behandelnden Arzt je nach Risikokonstellation bzw. Grunderkrankung ggf. die prophylaktische Einnahme von Gerinnungshemmern besprochen werden.

Frauen, bei denen eine erhöhte Thromboseneigung bekannt ist oder die bereits eine Thrombose oder Lungenembolie durchgemacht haben, sollten möglich keine Hormonpräparate zur Empfängnisverhütung (Antibaby-Pille) oder Hormonersatztherapien in den Wechseljahren verwenden. Im Falle einer Schwangerschaft bzw. im Wochenbett sollten Sie sich zur Thromboseprophylaxe ärztlich beraten lassen. Darüber hinaus führt sowohl Rauchen als auch Übergewicht zu einer Erhöhung des Thromboserisikos.“ 

Julia Wiederhold, Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Hämostasiologie: „Während einer  Schwangerschaft kommt es zu umfangreichen hormonellen und biochemischen Veränderungen im mütterlichen Organismus, die auch den Blut- und Lymphfluss betreffen. Bis nach der sechswöchigen Wochenbettphase im Anschluss an die Entbindung besteht ein leicht erhöhtes Risiko für die Entwicklung von Blutgerinnseln (so genannten Thrombosen) insbesondere in den Beinvenen. Schwangere sollten daher auf eine ausreichende Trinkmenge und regelmäßige Bewegung achten. Bei Neigung zu Wassereinlagerungen in den Knöcheln oder Beinen können Kompressionsstrümpfe helfen, die vom Arzt verschrieben werden und in Sanitätshäusern erhältlich sind. In Fällen von längerer Bettruhe, hochfieberhaften Infekten, einem erhöhten Flüssigkeitsverlust aufgrund von Durchfällen oder Erbrechen sowie bei einer längeren Bewegungseinschränkung z.B. bei Langstreckenflügen oder mehrstündigen Autofahrten, ist die Thrombosegefahr erhöht. Insbesondere Frauen, die an einer (meist erblich bedingten) Gerinnungsstörung leiden, haben in der Schwangerschaft und Wochenbettphase eine deutlich erhöhtes Risiko, eine Thrombose oder sogar Lungenembolie zu erleiden und benötigen daher oft auch während der Schwangerschaft und Wochenbettphase eine Gerinnungshemmung/Heparintherapie zur Minimierung des Thromboserisikos.“

transfusionsmedizin   

Dr. Lutz Scherlitzky, Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Hämostaseologie, Transfusionsmedizin: „Bluttransfusionen sind in Deutschland sehr sicher, weil die hierzulande verabreichten Konserven im weltweiten Vergleich den höchsten Sicherheitsstandards unterliegen. So regeln das Transfusionsgesetz und die sog. Hämotherapie-Richtlinien detailliert, wie die einzelnen Handlungsschritte von der Auswahl des Spenders bis zur Überwachung des Empfängers zu erfolgen haben. Neben seltenen, vorübergehenden kleineren Unverträglichkeitsreaktionen besteht lediglich ein sehr seltenes, aber prinzipiell nicht zu 100% ausschließbares Restrisiko für die Übertragung von Infektionskrankheiten. Die Wahrscheinlichkeit der Übertragung von Infektionen durch Blutkonserven liegen für HIV bei ca. 1:15 Millionen, für Hepatitis C bei ca. 1:75 Millionen und für Hepatitis B bei ca. 1:8 Millionen. Zum Vergleich dazu: Die Wahrscheinlichkeit, vom Blitz getroffen zu werden, liegt bei etwa 1:3 Millionen, 6 Richtige im Lotto zu tippen bei etwa 1:13 Millionen.

Diese niedrigen Infektionsraten werden dadurch erreicht, dass Blutspender in Deutschland sorgfältig überwacht werden und jede Blutspende einzeln getestet wird. Vorgeschrieben ist die Testung des Spenders auf HIV, Hepatitis B und Syphilis. Einige Blutspendedienste schließen darüber hinaus freiwillig z.B. auch den Parvovirus und den Cytomegalievirus aus.

Auch das Blut selbst wird mehreren Tests unterzogen. So durchläuft eine Blutspende für ein Erythrozytenkonzentrat beispielsweise im ersten Schritt die sog. „Inline-Filtration“ – ein Filterverfahren, bei dem weiße Blutkörperchen und Blutplättchen nahezu vollständig entfernt werden. So werden mögliche Krankheitserreger, die an weiße Blutkörperchen oder Blutplättchen gebunden sind, eliminiert.“

Dr. Lutz Scherlitzky, Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Hämostaseologie, Transfusionsmedizin: „Die Frage, wer sich als Blutspender eignet, ist sehr sorgfältig in den Hämotherapie-Richtlinien der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts geregelt. Personen, die an bösartigen Erkrankungen (Ausnahmen: in situ Karzinom und Basalzellkarzinom nach kompletter Entfernung) leiden oder litten, sind demnach sicherheitshalber von einer Spende ausgeschlossen. Damit soll eine zusätzliche Belastung der Spender verhindert werden. Zudem ist so die theoretische Möglichkeit der Übertragung von zirkulierenden Tumorzellen ausgeschlossen.“

Dr. Lutz Scherlitzky, Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Hämostaseologie, Transfusionsmedizin: „Die Anämie (Blutarmut) bezeichnet einen Mangel an roten Blutkörperchen, die für den Sauerstofftransport im Körper zuständig sind. Fehlen dem Körper diese Sauerstoffträger, können insbesondere bei körperlicher Belastung folgende Symptome auftreten: Kurzatmigkeit, Herzklopfen, eingeschränkte Leistungsbreite, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten, Benommenheit, Schwindel, Erschöpfung und Schwäche. Äußerlich zeigt sich die Blutarmut häufig als Blässe an Haut- und Schleimhäuten. Sollten Sie diese Symptome an sich bemerken, empfiehlt sich die Vorstellung bei Ihrem Hausarzt, der Sie ggf. zu einem Hämatologen überweisen wird.

Dr. Lutz Scherlitzky, Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Hämostaseologie, Transfusionsmedizin: „Nein, eine Bluttransfusion kann eine Anämie leider nicht heilen – sie ist eine symptomatische Therapie, die die Sauerstoffversorgung der Organe verbessern kann, indem sie dem Körper von außen gesunde rote Blutkörperchen zuführt. Das wiederum führt zu einer höheren Lebensqualität und Leistungsfähigkeit. Die Ursache, die bei dem Patienten zur Blutarmut geführt hat, wird durch die Bluttransfusion jedoch nicht behoben.“

Dr. Lutz Scherlitzky, Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Hämostaseologie, Transfusionsmedizin: „Bei der Kreuzprobe wird im Reagenzglas die spätere Situation im Blutkreislauf des Patienten simuliert. Hierbei versetzen wir das Spenderblut mit den nicht festen Blut-Bestandteilen des Empfängers und prüfen es auf Verträglichkeit. Zusätzlich können durch die Kreuzprobe auch Verwechslungen und Fehlbestimmungen identifiziert werden. Darüber hinaus wird am Bett des Patienten der sog. Bedside-Test durchgeführt, bei dem die Blutgruppe des Patienten noch einmal bestimmt wird. So können Fehler, die durch vorherige Verwechslung von Blutröhrchen entstanden sein könnten, sicher erkannt werden.

Alle diese Maßnahmen führen dazu, dass die Transfusion ein sehr sicheres Behandlungsverfahren darstellt.“

Dr. Lutz Scherlitzky, Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Hämostaseologie, Transfusionsmedizin: „Eine Bluttransfusion sollte in einer dafür besonders ausgestatteten Fachpraxis erfolgen, an die in der Regel eine Tagesklinik angeschlossen ist und die entsprechende Überwachungsmöglichkeiten vorhalten muss. Sie müssen nicht nüchtern zur Transfusion kommen und können sich für die Transfusionszeit auch gerne Verpflegung mitbringen. Eine Transfusion muss in Ruhe erfolgen: Pro Blutkonserve sollten etwa 60 Minuten Transfusionszeit eingeplant werden. Im Anschluss an die Blutgabe ist eine Nachbeobachtungszeit eingeplant, um verspätete Transfusionsreaktionen erkennen und ggf. gleich behandeln zu können. Wünschenswert ist darüber hinaus, dass sich der Patient danach in Begleitung nach Hause begibt.“

Dr. Lutz Scherlitzky, Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Hämostaseologie, Transfusionsmedizin: „Prinzipiell gibt es vier verschiedene Spendearten. Das häufigste Verfahren ist die Vollblutspende, bei der alle Bestandteile des Blutes gespendet und danach in die einzelnen Blutkomponenten getrennt, weiter verarbeitet und zur Spende vorbereitet werden. Die Vollblutspende dauert ca. 5-10 Minuten. Zwischen zwei Spenden müssen mindestens 56 Tage liegen.

Bei der Plasmaspende wird das Blut noch während der Blutspende in einem speziellen Gerät in seine Bestandteile zerlegt und dem Patienten werden die vom Plasma getrennten Blutbestandteile gleich wieder zurückgegeben. Plasma wird hauptsächlich zur Herstellung von Medikamenten z.B. für Blutgerinnungsstörungen oder lebensgefährlichen Abwehrschwächen benötigt. Diese Art der Spende dauert 45-60 Minuten und ist 60 Mal pro Jahr möglich, es empfiehlt sich aber ein Spendeabstand von sieben Tagen.

Des Weiteren gibt es die Thrombozytenspende. Ähnlich wie bei der Plasmaspende werden nur die Thrombozyten, auch Blutplättchen genannt, aus dem Blut gefiltert. Thrombozyten kommen z. B. Krebspatienten zugute, die aufgrund ihrer Erkrankung oder der Therapie zu wenig Thrombozyten bilden können. Diese Spende, bei der etwa fünf- bis sechsmal mehr Blutplättchen entnommen werden können als bei der Vollblutspende, dauert 60-90 Minuten und ist alle 14 Tage möglich.

Eine weitere Sonderform der Blutspende ist die Eigenblutspende, bei der Patienten Blut für sich selbst spenden, wenn z.B. eine Operation ansteht, bei der die Notwendigkeit einer Transfusion wahrscheinlich ist. Die Eigenblutspende wird in der Hämatoonkologie aber nicht durchgeführt.“

Dr. Lutz Scherlitzky, Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Hämostaseologie, Transfusionsmedizin: „Bei einer Vollblutspende wird dem Spender Blut abgenommen, das danach in die unterschiedlichen Bestandteile getrennt wird. Auf diese Weise können daraus neben Konzentraten von roten Blutkörperchen auch Plasmabestandteile für die Blutgerinnung isoliert werden. So werden alle Bestandteile des Blutes genutzt und mit einer Spende kann gleich mehreren Menschen geholfen werden. Wie viele Menschen tatsächlich von einer Blutspende profitieren, kann man allerdings nicht genau sagen, weil ggf. auch Blutbestandteile mehrerer Spender zu einem Präparat zusammengeführt werden müssen, z.B. bei Abwehrstoffen, den sog. Immunglobulinen.“

Dr. Lutz Scherlitzky, Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Hämostaseologie, Transfusionsmedizin: „Eine Krebstherapie richtet sich prinzipiell gegen die sich rasch teilenden Tumorzellen. Dabei ist es als Nebenwirkung möglich, dass auch die sich im Knochenmark ebenfalls schnell teilenden gesunden Zellen der Blutbildung in ihrer Funktion vorübergehend beeinträchtigt werden, sodass es als Folge dessen zu einem Mangel an roten Blutkörperchen kommen kann. Es treten Therapie-Nebenwirkungen wie Schwindel und Schwächegefühl auf. Der Mangel an roten Blutkörperchen kann mittels einer Bluttransfusion ausgeglichen werden.

Auch kann die Tumorerkrankung selbst einen hemmenden Einfluss auf die Blutbildung haben, sodass gelegentlich auch ohne spezifische Krebstherapie die Gabe von Blutkonserven zur Verbesserung der Lebensqualität des Patienten hilfreich sein kann. Darüber hinaus gibt es bösartige, aber auch gutartige Erkrankungen des Knochenmarkes selbst, das dann aus eigener Kraft nicht mehr ausreichend Blutzellen zur Verfügung stellen kann. Diese müssen dann von außen zugeführt werden. Mit diesen transfundierten roten Blutkörperchen, die im Durchschnitt etwa 120 Tage leben, gelingt es dem Körper, wieder ausreichend Sauerstoff zu transportieren, wodurch sich das Befinden der Patienten in der Regel rasch verbessert.“

labor 

Dr. Niklas Thilo, Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie: „Für eine einzelne Tumormarker-Bestimmung benötigen wir mit unseren modernen Analysenautomaten theoretisch nur ca. 10 bis 30 Mikroliter Serum – das ist weniger als ein Tropfen. Allerdings macht das Serum nur gut die Hälfte des Blutvolumens aus. Um einen Tropfen Serum zu erhalten, benötigt man etwa zwei Tropfen Blut. In der Praxis ist aber wesentlich mehr Blut für eine Untersuchung notwendig, da man auch das so genannte Totvolumen der Laborgeräte sowie Reserven für eventuell erforderliche Wiederholungen oder Weiterverdünnungen berücksichtigen muss. Unter dem Totvolumen versteht man den letzten Rest Serum unten in einem Röhrchen, den ein Laborgerät aus technischen Gründen nicht mehr automatisch ansaugen kann. Aus weniger als 500 Mikroliter (einem halben Milliliter) Blut wird es daher sehr schwierig, überhaupt eine Untersuchung durchzuführen. In fast allen Fällen sollen aus dem Serum mehrere Messwerte bestimmt werden. Dann benötigen wir mindestens einen Milliliter Blut, bei einer großen Anzahl von Anforderungen auch deutlich mehr.“

Dr. Niklas Thilo, Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie: „Im HOPA-eigenen Labor bieten wir insgesamt ca. 180 verschiedene Labortests aus den Bereichen Hämatologie und Durchflusszytometrie (Blutzellanalysen), Hämostaseologie (Blutgerinnungsuntersuchungen), klinische Chemie, Immunhämatologie (Blutgruppenbestimmungen), Infektionsserologie (Bestimmungen von Antikörpern gegen Viren und Bakterien) und Autoimmunserologie (Bestimmung von Antikörpern gegen körpereigene Strukturen) selbst an. Durch Versand an Partnerlaboratorien in Hamburg und anderen Städten können wir die Anzahl möglicher Laboranalysen bei Bedarf auf mehrere Tausend erweitern.

Pro Arbeitstag führen wir im HOPA-Labor viele Tausend Labortests durch. Am häufigsten werden Analysen aus dem Bereich der klinischen Chemie (Kreatinin) und der Hämatologie (Blutbild) angefordert. Mit der Bearbeitung der Laborproben sind in der HOPA ca. 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befasst.“

Dr. Niklas Thilo, Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie: „Zunächst einmal wird durch die Zertifizierung bestätigt, dass wir über ein Qualitätsmanagementsystem verfügen und nach diesem arbeiten. Dieses QM-System ist nach den Anforderungen der deutschen (DIN), europäischen (EN) und internationalen (ISO) Norm mit der Nummer 9001 ausgerichtet, die zuletzt im Jahr 2015 überarbeitet wurde. Die wirksame Anwendung des Qualitätsmanagementsystems wird in regelmäßigen Abständen von einer externen Gesellschaft (MediConZERT) durch Audits überprüft. Anschließend erhalten wir darüber ein Zertifikat.

In der Praxis bedeutet dies, dass die Analysen im Labor der HOPA einer umfassenden Qualitätssicherung (intern und extern) unterliegen. Dadurch werden Fehler minimiert und die Qualität der Untersuchungen unterliegt einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Wir tun dies, weil uns Qualität sehr wichtig ist und wir immer nach den aktuell höchsten Sicherheitsstandards arbeiten möchten – im Sinne unserer Patienten, die uns ihre Gesundheit anvertrauen.“ 

Dr. Niklas Thilo, Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie: „Nur in den meisten Fällen von Leukämie (Blutkrebs) und einigen Fällen von Lymphomen ist eine sichere Diagnose allein aus dem Blut möglich. Bei fast allen anderen Arten von Krebs ist eine feingewebliche Untersuchung durch einen Pathologen erforderlich, um eine Diagnose sicher zu stellen. Allerdings können Krebserkrankungen Veränderungen der Laborwerte bewirken, die in der HOPA zwischen dem Onkologen und dem Labormediziner in enger Abstimmung beurteilt werden können.“

Dr. Niklas Thilo, Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie: „Solche ‚Blutwerte’ gibt es tatsächlich bei solchen Krebserkrankungen, für die ein erhöhtes Vererbungsrisiko besteht. Die Bestimmung solcher Gene setzt meistens voraus, dass bereits eine familiäre Häufung bestimmter Krebserkrankungen vorliegt. Dabei handelt es sich allerdings um sehr aufwändige Untersuchungen, die nicht routinemäßig bestimmt werden müssen. Sichere Aussagen über das Neuerkrankungsrisiko für Krebs sind aber nicht möglich. Auch so genannte Tumormarker sind überwiegend für die Verlaufskontrolle bereits bekannter Krebserkrankungen von Bedeutung und sind nur in wenigen Fällen für die Erstdiagnose einer Krebserkrankung hilfreich.“

Dr. Niklas Thilo, Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie: „Dies hat mehrere Gründe: Um eine spezielle Tumortherapie sicher zu machen, ist es erforderlich, mögliche Nebenwirkungen einer solchen Behandlung frühzeitig zu erfassen. Das ermöglicht die Anpassung der Therapie an die individuelle Situation des Patienten, sodass es dann nicht zu relevanten Störungen kommt. Auch kann ein therapiebedingter Mangel an Blutzellen dank regelmäßiger Blutuntersuchungen festgestellt und durch Transfusionen ausgeglichen werden. Außerdem lässt sich über die Blutwerte in vielen Fällen relativ früh abschätzen, ob eine neu begonnene oder geänderte Therapie wirksam ist oder nicht. Hierzu dienen unter anderem die Tumormarker.“

Dr. Niklas Thilo, Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie: „Wahrscheinlich sind sowohl die Möglichkeiten als auch die Grenzen von Laboruntersuchungen wesentlich umfangreicher und vielfältiger als Nicht-Fachleute sich das vorstellen können. Man geht davon aus, dass bei etwa 70% der Diagnosestellungen Laboruntersuchungen eine Rolle spielen, zum Teil auch eine entscheidende. In der Hämato-Onkologie im Speziellen dürfte dieser Anteil noch wesentlich höher sein. Zum Beispiel können über das Blutbild Hinweise auf Erkrankungen wie Blutarmut (Anämie), Entartung von weißen Blutkörperchen (Leukämie) oder auch Infektionen durch Viren oder Bakterien gewonnen werden. Die Blutplättchen, die im Blutbild ebenfalls gezählt werden, bilden eine Brücke zur Blutgerinnung. Diese wird mit besonderen Untersuchungen aus dem Blutplasma untersucht hinsichtlich zu schwacher Gerinnung (Blutungsneigung) und zu starker Gerinnung (Thromboseneigung). Bei der Auswahl der durchzuführenden Labortests ist es eine gewisse Kunst, genau diejenigen Untersuchungen anzufordern, die im Hinblick auf die Diagnosestellung beim jeweiligen Patienten weiterhelfen. Daneben sind Laboranalysen natürlich auch für die Verlaufskontrolle bereits diagnostizierter Erkrankungen und für die Überwachung der Therapie von Bedeutung. In der Hämato-Onkologie muss zum Beispiel während und nach einer Chemo- oder Immuntherapie das Blutbild engmaschig überwacht werden, da diese nicht nur auf die Krebszellen, sondern auch auf andere Zellen des Körpers einwirken. Wenn dann beispielsweise festgestellt wird, dass rote Blutkörperchen oder Blutplättchen fehlen, können diese durch Transfusionen ersetzt werden.

Ebenfalls interessant ist die Frage, was Blutuntersuchungen nicht können. Wenn ein Arzt zum Beispiel keine Vorstellung hat, unter was für einer Erkrankung sein Patient leiden könnte, werden selbst umfangreiche Laboruntersuchungen dies nur selten klären können. Erfolgversprechender ist eine Frage-Antwort-Strategie. Mit Hilfe von Blutuntersuchungen können gezielte Fragen des anfordernden Arztes in vielen Fällen gut beantwortet werden. Hier liegt die besondere Stärke der HOPA, indem eine besonders enge Zusammenarbeit zwischen Hämatologen, Onkologen, Gerinnungsspezialisten und Laborärzten gepflegt wird.“

Dr. Niklas Thilo, Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie: „Bei der Durchflusszytometrie werden die im Blut vorhandenen Zellen, besonders die weißen Blutkörperchen, mit Laserlicht bestrahlt. Vorher werden bestimmte Eiweiße auf der Zelloberfläche mit fluoreszierenden Antikörpern markiert. Das Licht der Laser wird anschließend durch verschiedene Filter geleitet, die sich hinsichtlich der Richtung und der Wellenlänge des passierenden Lichts unterscheiden. Auf diese Weise können über jede Zelle, die die Laserstrahlen im Durchflusszytometer passiert, eine Vielzahl von Informationen gewonnen werden, z. B. über die Größe und die innere Struktur der Zelle, ihre Zugehörigkeit zu bestimmten Typen von weißen Blutkörperchen wie z. B. B-Lymphozyten und über das Vorhandensein von Oberflächeneiweißen, die atypisch sind und normalerweise nicht auf diesen Zelltyp gehören. Damit ist die Durchflusszytometrie deutlich empfindlicher als die alleinige Betrachtung der Zellen durch das Mikroskop, auf die man früher allein angewiesen war.

Angewendet wird die Durchflusszytometrie hauptsächlich, um Erkrankungen der Blutbildung und des Immunsystems zu diagnostizieren. Bei Leukämien findet man die entarteten weißen Blutkörperchen im Blut, kann ihre genaue Anzahl bestimmen und feststellen, zu welchem Zelltyp diese gehören und welche atypischen Oberflächeneiweiße sie besitzen. Damit lässt sich häufig schon eine genaue Diagnose stellen, wobei in vielen Fällen zusätzliche Untersuchungen, z. B. molekulargenetische Untersuchungsmethoden und/oder die Untersuchung von Knochenmarksproben, erforderlich sind. Die genaue Diagnose ist dann wiederum im Zusammenhang mit den Beschwerden und weiteren Untersuchungsbefunden des Patienten die Grundlage für die Behandlung der Leukämie. Bei Erkrankungen des Immunsystems wie HIV-Infektionen und angeborenen Immundefekten spielt die genaue Zählung einzelner Unterarten von weißen Blutkörperchen eine besondere Rolle.“

Dr. Niklas Thilo, Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie: „Das kann sehr unterschiedlich sein. Ein eiliges Blutbild ist unter Umständen schon nach wenigen Minuten fertig. Spezialuntersuchungen können bis zu einer Woche in Anspruch nehmen. Einige aufwändige genetische Untersuchungen, die wir nicht selbst durchführen, können ausnahmsweise auch mehrere Wochen dauern. Bei den meisten Patienten wird aus dem entnommenen Blut nicht nur eine einzige Untersuchung gemacht, sondern mehrere oder auch sehr viele. Der Endbefund wird erst fertiggestellt, wenn das letzte Ergebnis vorliegt, die Zwischenergebnisse aber natürlich vorher kommuniziert. Falls Spezialuntersuchungen angefordert sind, kann sich also die Zustellung des Endbefundes verzögern.

Die wichtigsten Laborergebnisse wie Blutbild, Basisgerinnung und allgemeine klinische Chemie liegen in der HOPA vergleichsweise sehr schnell – meist während der Patient noch in der Praxis ist – vor, da die Proben innerhalb kürzester Zeit mit einer Rohrpost in das hauseigene Labor transportiert werden können. Die Rückübermittlung dieser Ergebnisse an unsere Ärzte funktioniert rein elektronisch und geht daher noch schneller als der Probentransport. Die schnellen Wege sind neben der interdisziplinären ärztlichen Zusammenarbeit ein weiterer Vorteil eines praxiseigenen Labors.“ 

amyloidose

Dr. Timon Hansen, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin: „Amyloidosen sind seltene Eiweißablagerungserkrankungen. Bestimmte Proteine im menschlichen Körper verändern hierbei ihre natürliche Struktur und lagern sich in verschiedenen Organen in Form von sogenanntem Amyloid ab. Diese Eiweißablagerungen beeinträchtigen die Funktion der betroffenen Organe und können dadurch zu einer Vielzahl von Beschwerden führen. Abhängig davon, wo und wie die sich ablagernden Eiweiße gebildet werden, unterscheidet man über 30 verschiedene Formen der Amyloidose.

Für die Diagnose einer Amyloidose ist die Entnahme einer Gewebeprobe erforderlich, in der ein Pathologe anschließend mittels der so genannten ‚Kongorot-Färbung‘ das Amyloid anfärbt. Mit einer weiteren Färbung wird dann der Amyloidtyp bestimmt. Da man die Amyloidablagerungen in geringen Mengen überall im Körper finden kann, untersucht man zunächst eine Probe aus einem leicht zugänglichen Gewebe wie dem Bauchfett oder der Magen-Darm-Schleimhaut. Nur wenn dort kein Amyloid gefunden wird, muss ein betroffenes Organ (z.B. Herz oder Niere) biopsiert werden, um festzustellen, ob eine Amyloidose vorliegt oder nicht.“

Dr. Timon Hansen, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin: „Von den über 30 verschiedenen Amyloidoseformen sind die meisten extrem selten. Die 3 häufigsten sind die Systemische Leichtketten (AL)-Amyloidose, die Systemische Transthyretin (ATTR)-Amyloidose und die Systemische Serum-Amyloid-A (AA)-Amyloidose.

Die AL Amyloidose war bisher in den industrialisierten Ländern die am häufigsten diagnostizierte Form mit geschätzt ca. 800 Neuerkrankungen pro Jahr in Deutschland. Hierbei produziert eine Subgruppe der weißen Blutkörperchen im Knochenmark (Plasmazellen) nicht mehr gesunde, sondern funktionsgestörte Immunabwehreiweiße (Leichtketten). Im zweiten Schritt kommt es zu einer unnatürlichen Strukturveränderung und Ablagerung dieser Leichtketten insbesondere in Herz und Nieren, deutlich seltener auch im Nervensystem, im Magen-Darm-Trakt, in der Leber oder in den Weichteilen. Die Organe werden dadurch geschädigt. Ziel der Therapie ist es, die Produktion der schadhaften Leichtketten zu unterbinden, um weitere Ablagerungen zu verhindern. Dies kann durch Chemotherapie in Kombination mit Kortison erreicht werden, weshalb die Behandlung durch einen Hämato-Onkologen erfolgt. Gut zu wissen: Es wird intensiv daran geforscht, wie es gelingen kann, das bereits in den Organen abgelagerte Leichtketten-Amyloid zu reduzieren.

Die ATTR-Amyloidose ist nach neueren Erkenntnissen die wahrscheinlich häufigste Amyloidoseform. Hierbei kommt es zur Ablagerung von in der Leber produziertem Transthyretin, einem Protein, das für den Transport von Schilddrüsenhormonen und Vitamin A vorgesehen ist. Man unterscheidet zwei Typen: den sehr seltenen erblichen Typ (hATTR), der häufig eine rasch voranschreitende Schädigung des Nervensystems verursacht (familiäre Amyloidneuropathie), und den mit dem Altern assoziierten nicht erblichen Typ (wtATTR), der durch eine meist langsam fortschreitende Herzschwäche gekennzeichnet ist. Neben der Einnahme von Kapseln mit dem Grüntee-Wirkstoff EGCG kann eine Behandlung mit dem Wirkstoff Tafamidis den Ablagerungsprozess verlangsamen.

Bei der AA-Amyloidose kommt es zur Ablagerung des Entzündungseiweißes Serum-Amyloid-A (SAA), das infolge einer chronisch-entzündlichen Erkrankung (z.B. Rheuma, Autoimmunerkrankungen, Infektionen) in erhöhten Mengen produziert wird. Die Erkrankung betrifft in der Regel die Nieren, gelegentlich auch das Herz. Die Therapie erfolgt mittels der Behandlung der entzündlichen Grunderkrankung.“

Dr. Timon Hansen, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin: „Ja, mehrere Amyloidoseformen  – AL-Amyloidose, ATTR-Amyloidose, AA-Amyloidose – können zu einer Verdickung des Herzmuskels führen, was eine Herzinsuffizienz zur Folge hat. Jedoch gehören Amyloidosen zu den selteneren Ursachen einer Herzinsuffizienz. Viel häufiger ist eine Herzmuskelverdickung z.B. durch einen chronisch erhöhten Blutdruck bedingt. Im Gegensatz hierzu kommt es bei einer Amyloidose-bedingten Herzmuskelverdickung eher zu einem niedrigen Blutdruck. Dies könnte ein Indiz dafür sein, dass eine Amyloidose Auslöser für die Herzinsuffizienz ist.“

Dr. Timon Hansen, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin: „Ja, mehrere Amyloidoseformen  – z.B. AL-Amyloidose und AA-Amyloidose – können zu einer Nierenfunktionsstörung führen. Jedoch gehören Amyloidosen zu den selteneren Ursachen einer Niereninsuffizienz. Deutlich häufiger liegt einer Niereninsuffizienz z.B. ein erhöhter Blutdruck, ein Diabetes oder eine ‚Verkalkung’ der Blutgefäße in der Niere zugrunde. Charakteristisch für die Amyloidose-bedingte Nierenfunktionsstörung ist eine erhöhte Eiweißausscheidung im Urin (sog. Albuminurie), deren Menge sich in einer 24-Stunden-Urinsammlung genau messen lässt. Der Nierenwert im Blut (Kreatinin) ist anfangs noch normal und steigt erst im Verlauf durch eine fortschreitende Nierenschädigung an.“

Dr. Timon Hansen, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin: „Mit dem Begriff ‚monoklonale Gammopathie‘ bezeichnet man die Produktion funktionsgestörter Antikörper durch funktionsgestörte spezielle weiße Blutkörperchen – in der Regel Plasmazellen – im Knochenmark. In 90% der Fälle werden nur geringe Mengen dieser Antikörper produziert und man findet keine Hinweise auf eine mit der Antikörper-Produktion im Zusammenhang stehende Erkrankung. Dann ist die Bedeutung der monoklonalen Gammopathie unklar (von ‚unklarer Signifikanz‘) und man kontrolliert lediglich in regelmäßigen Abständen die Blutwerte zur Überwachung der Antikörper-Spiegel. Bei einem geringen Anteil von Menschen mit einer monoklonalen Gammopathie kommt es zur Ablagerung kleiner Fragmente der funktionsgestörten Antikörper (sog. Leichtketten) in den Organen, insbesondere in Herz und Nieren, wodurch diese geschädigt werden. Diese Erkrankung nennt man Leichtketten-Amyloidose. Man empfiehlt daher, bei den Kontrollen der Blutwerte 1 Mal im Jahr auch einen Herzparameter (NT-proBNP) und zudem die Eiweißausscheidung im Urin (Albuminurie) zum Ausschluss einer beginnenden Herz- oder Nierenfunktionsstörung zu bestimmen.“

Brustkrebs

Dr. Bernd Flath, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Ab 30 Jahren sollten Frauen jährlich zur Kontrolluntersuchung bei der Gynäkologin oder dem Gynäkologen gehen, bei der die Brustdrüsen und die Lymphknoten in den Achselhöhlen, am Schlüssel- und Brustbein abgetastet werden. Für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren gibt es das Mammographie-Screening-Programm, welches alles zwei Jahre zur Mammographie einlädt. Ultraschalluntersuchungen im selben Turnus geben zusätzliche Sicherheit. Wichtig ist auch das Selbstabtasten der Brust und die aufmerksame Beobachtung der Brust in Hinblick auf Veränderungen der Haut oder der Brustwarzen, die auf eine Erkrankung hinweisen könnten.“

Dr. Bernd Flath, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Der beste Zeitpunkt für eine Brustselbstuntersuchung ist nach der Monatsblutung, da die Brust zu diesem Zeitpunkt besonders weich ist. Betrachten Sie Ihre Brust zunächst im Spiegel, einmal mit erhobenen, einmal mit hängenden Armen – auch sichtbare Veränderungen, zum Beispiel der Form, können ein Hinweis auf eine Erkrankung sein. Tasten Sie nun Ihre Brust mit den Fingerspitzen sternförmig von der Brustwarze nach außen bis in die Achselhöhlen ab. Idealerweise tasten Sie die Brust einmal im Stehen und einmal im Liegen ab. Abschließend einmal die Brustwarze zusammendrücken und schauen, ob Flüssigkeit austritt. Auch das kann ein Symptom für Brustkrebs sein.“

Dr. Bernd Flath, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Wenn Sie eine Veränderung Ihrer Brust feststellen, zum Beispiel einen Knoten ertasten, kontaktieren Sie bitte umgehend Ihre Gynäkologin oder Ihren Gynäkologen und lassen Sie sich zeitnah einen Termin geben. Dort wird dann in der Regel ein Ultraschall gemacht oder eine Mammographie oder ein Mamma-MRT veranlasst. Wenn sich hier eine verdächtige Struktur zeigt, ist der nächste Schritt eine Biopsie zur weiteren Abklärung.“

Dr. Bernd Flath, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Neben Knoten in der Brust, können auch Knoten, die man in der Achselhöhle ertastet, ein Indiz für eine Erkrankung sein. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Lymphknotenmetastase handeln. Veränderung der Haut, zum Beispiel Orangenhautbildung an der Brust, könnte ein Hinweis darauf sein, dass unter der Haut ein Knoten sitzt. Rötungen, die nicht weggehen, könnten ein Indiz für ein inflammatorisches Mammakarzinom sein. Ein Ekzem an der Brustwarze oder am Warzenhof kann auf Morbus Paget, eine eher seltene Form des Karzinoms, hinweisen. Auch Flüssigkeiten, die aus der Brustwarze austreten, insbesondere wenn es sich um blutige Sekretionen handelt, müssen umgehend von einer Ärztin oder einem Arzt abgeklärt werden. Grundsätzlich sollten Sie neben der monatlichen Selbstuntersuchung Ihre Brust aufmerksam beobachten, da eben auch Veränderungen der Form und Haut auf eine Erkrankung hinweisen könnten.“

Dr. Bernd Flath, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Das Mammographie-Screening-Programm ist ein staatlich initiiertes Programm, das der Früherkennung von Brustkrebs dienen soll. Frauen von 50-69 Jahren werden alle zwei Jahre zur kostenlosen Mammographie in zertifizierte Zentren eingeladen. Selbstverständlich ist die Teilnahme an dem Screening freiwillig, aber es ist dringend zu raten, dass man die Untersuchung wahrnimmt, weil es sich zeigt, dass viele frühe Fälle entdeckt werden, die sich sonst sicher erst später bemerkbar gemacht hätten. Je früher Brustkrebs erkannt wird, desto besser sind die Heilungschancen.“

Dr. Bernd Flath, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Ein Kritikpunkt ist die psychische Belastung durch falsch-positive Befunde, bei denen im Mammographie-Screening Auffälligkeiten festgestellt und die betreffenden Frauen dann noch einmal zur weiteren Abklärung einbestellt werden. Auch wenn hinterher ein unauffälliger Befund festgestellt wird, ist diese kurze Zeit der Ungewissheit natürlich eine große Belastung für die Teilnehmerinnen. Auch weiß man natürlich nicht, wie sich beim Screening früh entdeckte Karzinome später entwickeln und in Erscheinung treten. Wenn man diese Punkte jedoch gegen den Nutzen aufwiegt, sind die besseren Heilungschancen bei früh entdecktem Brustkrebs in meinen Augen das durchschlagende Argument.“

Dr. Bernd Flath, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Ein Hinweis auf erblichen Brustkrebs ist die eigene Familiengeschichte, also wenn bei Blutsverwandten wie der Mutter, Großmutter oder Tante gehäuft Brustkrebs oder Eierstockkrebs vorkommt. Dazu kennen wir mittlerweile eine Reihe von Genen, die das Risiko für Brustkrebs erhöhen. Zu diesen sogenannten Brustkrebsgenen zählen BRCA1 und BRCA2. Ein Anzeichen für erblichen Brustkrebs kann auch das Alter der Patientinnen sein. Bei erblichem Brustkrebs gibt es das Phänomen, dass die Patientinnen von Generation zu Generation früher erkranken. Das heißt: Frauen mit den Hochrisiko-Brustkrebsgenen erhalten im Schnitt etwa 20 Jahre früher die Diagnose Brustkrebs als Frauen ohne erhöhtes Risiko.“

Dr. Bernd Flath, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Im ersten Schritt sollten Frauen mit ihrer Gynäkologin oder ihrem Gynäkologen sprechen. Die Ärztin oder der Arzt kann die Patientin zu einer genetischen Beratungsstelle überweisen. Die FachärztInnen für Humangenetik können schon anhand des Familienstammbaums berechnen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass bestimmte Brustkrebs-Gene vorliegen. Wenn ein entsprechendes Risiko zu erwarten ist, kann eine genetische Untersuchung gemacht werden. Für diesen genetischen Test wird etwas Blut entnommen und auf bekannte Genveränderungen untersucht. Diese Untersuchung ist medizinisch gesehen vernünftig, kann aber auch eine Belastung für die Patientin darstellen. Ein positives Ergebnis bringt zwar Klarheit, ist aber auch eine Bürde, insbesondere wenn die Patientin Kinder hat, die ein solches Ergebnis auch betrifft. Daher bieten die spezialisierten Zentren auch psycho-onkologische Hilfe an.“

Dr. Bernd Flath, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Wenn Brustkrebs-Gene wie BRCA1 vorliegen, haben die Frauen ein lebenslanges erhöhtes Risiko an Brustkrebs zu erkranken. Einige Studien sprechen von einem 80 Prozent höherem Risiko. Deshalb ist es für die Patientinnen sehr wichtig, dies zu wissen, um entsprechende Maßnahmen zur Früherkennung zu treffen. Bei positivem Befund ist eine intensivierte Vorsorge wichtig: alle sechs Monate eine ärztliche Tastuntersuchung der Brüste sowie Ultraschall, jährlich Mammographie und Mamma-MRT. Ob Ihre Krankenkasse alle Kosten übernimmt, sollten Sie unbedingt im Vorwege klären. Bei bestimmten Genmutationen empfiehlt es sich, prophylaktisch die Eierstöcke zu entfernen. Zunehmend diskutiert wird auch die prophylaktische Entfernung des Brustdrüsengewebes. Ob man sein Risiko mithilfe eines Gentests bestimmen lässt oder nicht, ist aber am Ende eine höchst persönliche Entscheidung, die jede Betroffene für sich selbst treffen muss.“

Dr. Bernd Flath, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Bei brusterhaltenden Operationen ist die adjuvante, sprich: unterstützende, Strahlentherapie heute Standard, denn das Rückfallrisiko ist bei diesem Eingriff relativ hoch, bei manchen Studien liegt es bei 20 Prozent. Man hat die adjuvante Strahlentherapie eingeführt, um so das lokale Rezidivrisiko zu minimieren. In der Diskussion sind zum Teil die Bestrahlungen der Lymphabflusswege – genauer die Frage, wann man sie durchführen sollte. Bei einem Lymphknotenbefall sollte sie auf jeden Fall eingesetzt werden. Es gibt aber auch Studien aus England, nach denen ältere Patientinnen mit sehr kleinen Tumoren wahrscheinlich nicht von dieser Therapie profitieren.“

Dr. Bernd Flath, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Bei Brustkrebs gibt es darauf keine Hinweise. Es gibt zwar Krebsarten, z. B. Sarkome, bei denen es tatsächlich im Stichkanal zu Verschleppungen von Tumorzellen kommen kann. Beim Brustkrebs ist das aber nicht belegt und auch sehr unwahrscheinlich. Wir brauchen eine Biopsie, um abklären zu können, ob es sich um eine gut- oder bösartige Geschwulst handelt und auch für die OP-Planung ist sie wichtig.“

Dr. Bernd Flath, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Es gibt drei Hauptformen von Brustkrebs. Das ist zum ersten der Hormonrezeptor-positive Brustkrebs, dessen Wachstum von Hormone wie Östrogen oder Progesteron angeregt werden. Zum zweiten gibt es das HER2-positive Mammakarzinom, bei dem auf dem Brustkrebsgewebe der Patientinnen sehr hohe Mengen des Proteins HER2 nachgewiesen werden. Bei dem triple negativen Karzinom, also dem dreifach negativen Brustkrebs, fehlen Östrogen-, Progesteron- und HER2-Rezeptoren. Es ist eine sehr aggressive, schlecht differenzierte Form von Brustkrebs, die häufig bei jüngeren Patientinnen auftritt und auch häufig bei Patientinnen mit familiärem Brustkrebs beobachtet wird. Der triple negative Brustkrebs stellt etwa 10 bis 15 Prozent aller Brustkrebsfälle dar und hat die schlechteste Prognose. Er spricht nicht auf die üblichen Antikörper- oder Hormontherapien an, bislang ist daher die Chemotherapie Standard. Es gibt allerdings einen großen Fortschritt in der Immuntherapie – ein Medikament ist mittlerweile für triple negativen Brustkrebs zugelassen. Darüber hinaus existiert  ein bereits in den USA zugelassenes Antikörper-Chemokonjugat welches auch bei chemotherapeutisch vorbehandelten Patientinnen mit triple negativen Brustkrebs wirksam ist. Wir hoffen, dass dieses Präparat auch in Europa demnächst zugelassen wird.“

Dr. Bernd Flath, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Eine ehrliche und umfassende Aufklärung ist die ethische Pflicht für Onkologinnen und Onkologen. Wir bei der HOPA setzen auf ein partnerschaftliches Modell auf Augenhöhe zwischen Arzt/Ärztin und PatientIn. Nur wenn die PatientInnen vollständig über ihre Diagnose und Nutzen, Risiken und Spätfolgen der vorgeschlagenen Therapie aufgeklärt werden, können sie wirklich entscheiden. In manchen Fällen liegt der Therapieerfolg nur bei 5 Prozent, das heißt wir müssen 20 PatientInnen behandeln, um eine zu retten. Wenn ein/e PatientIn in dieser Situation sagt, dass sie/er sich gegen eine Therapie entscheidet, muss man das als Arzt/Ärztin respektieren und mit ihr oder ihm Alternativen besprechen. Wir OnkologInnen sehen uns häufig mit ethischen Fragen konfrontiert. Dazu gehört auf jeden Fall die Frage, welche Nutzen palliative Chemotherapien haben – also was wichtiger ist: Lebenszeit oder Lebensqualität. Diese Frage kann ich nicht für einen anderen Menschen beantworten. Ich kann ihn aber zuverlässig und einfühlsam begleiten – wofür er sich auch entscheidet.“

Dr. Bernd Flath, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie, Palliativmedizin: „Sehr wichtig, denn in kaum einem medizinischen Bereich haben Lügen kürzere Beine als in der Onkologie. In Aufklärungsgesprächen versuchen wir, die Balance zwischen Optimismus und realistischer Einschätzung zu halten. Wir dürfen als ÄrztInnen nicht jede Hoffnung nehmen, da Hoffnungslosigkeit ein Risikofaktor für Depression und andere psychische Erkrankungen ist. Andererseits dürfen wir keine falsche Hoffnungen vermitteln. Das würde das Vertrauensverhältnis zwischen Ärztin/Art und PatientIn stören. Die ethische Grundlage für den Umgang mit unseren PatientInnen ist eine ehrliche, aber auch einfühlsame, unterstützende Kommunikation. Wahrhaftigkeit und Empathie spielt in unserem Beruf eine große Rolle.“

Klinische studien

PD Dr. Gunter Schuch, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie: „In klinischen Studien wird untersucht, ob neue Substanzen besser als die bisherigen wirken und für die Patient:innen sicher sind. Bevor ein Medikament auf den Markt kommt, sind in Deutschland Arzneimittelstudien gesetzlich vorgeschrieben. Die klinische Prüfung neuer Medikamente erfolgt in mehreren Stufen. Gesetzliche Vorgaben und international gültige Kriterien geben genau vor, wie eine Studie geplant, durchgeführt und ausgewertet werden muss. Die Teilnahme an einer klinischen Studie bietet den Patient:innen die Möglichkeit, frühzeitig mit einer ansonsten noch nicht verfügbaren wirksamen Substanz behandelt werden zu können und dabei besonders sorgfältig betreut zu werden.

Natascha Lüth, Dipl.-Biologin, Studienkoordinatorin in der Studienabteilung der HOPA: „Die Sicherheit der teilnehmenden Patient:innen steht immer im Vordergrund. Bevor neue Präparate und Verfahren im Rahmen einer klinischen Studie an Menschen getestet werden, gibt es umfassende Prüfungen im Labor und in der tierexperimentellen Forschung. In Deutschland müssen Studien vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sowie der zuständigen Ethikkommission genehmigt werden. Teilnehmende werden über mögliche Risiken von einem/r Arzt/Ärztin transparent aufgeklärt. Durch eine engmaschige Überwachung der Behandlung werden unerwünschte Nebenwirkungen frühzeitig erkannt. Wie hoch die Risiken sind, hängt auch von der Prüfphase und dem Ziel der Studie ab. So birgt die erstmalige Anwendung einer Substanz beim Menschen unter Umständen mehr Unsicherheiten als eine späte klinische Studie, die schon Vorstudien durchlaufen hat. Im ambulanten Bereich werden zumeist spätere Studienphasen durchgeführt, wenn also bereits vorherige Studienerfahrungen mit der Prüfsubstanz vorliegen und das Augenmerk auf Wirksamkeit und Therapieoptimierung vor der endgültigen Zulassung des Arzneimittels liegt.“

Ulrike Mallok, Medizinische Dokumentarin in der Studienabteilung der HOPA: „Manche Studien dauern wenige Monate, andere mehrere Jahre. Oft schließt sich an die eigentliche Behandlungsphase noch eine Nachbeobachtungszeit mit Kontrolluntersuchungen an, um auch die Langzeitergebnisse zu erfassen.“

PD Dr. Gunter Schuch, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie:  „Sollten wir in der HOPA aktuell über eine für Ihr Krankheitsbild geeignete Studie verfügen, wird Ihr:e behandelnde:r Arzt/Ärztin Sie gezielt auf eine Studienteilnahme ansprechen. Das Studienteam wird dann prüfen, ob Sie alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, denn nicht jede Person ist zur Teilnahme an einer klinischen Studie geeignet. Für jede Studie werden sogenannte Ein- und Ausschlusskriterien definiert, vor allem zum Schutz der Patienten. Beispiele solcher Kriterien sind vorangegangene Behandlungen, die körperliche Verfassung der Teilnehmer:innen, Art und Stadium Ihrer Erkrankung und das Lebensalter. Sollten Sie die für die Studie notwendigen Voraussetzungen erfüllen und Sie an einer Studienteilnahme interessiert sein, werden Sie zu einer ersten Voruntersuchung eingeladen. Dabei bespricht Ihr:e behandelnde:r Arzt/Ärztin mit Ihnen den genauen Studienverlauf und klärt Sie über alle offenen Fragen auf. 

Wenn Sie nach ausreichender Bedenkzeit Ihre schriftliche Einwilligung zur Teilnahme gegeben haben, erfolgt eine ausführliche Eingangsuntersuchung. Dazu gehört je nach Studie in der Regel eine körperliche Untersuchung mit EKG, eine Blutabnahme sowie je nach Krankheitsbild noch weitere spezifische Tests. Wenn aus medizinischen Gründen nichts dagegen spricht, können Sie nun an der Studie teilnehmen und die Behandlungsphase beginnt. In dieser Phase erhalten Sie die Studientherapie und es werden regelmäßig Kontrolluntersuchungen zu Ihrer Sicherheit durchgeführt. Nach Therapieende schließt sich meist eine Nachbeobachtungsphase an, die auch wieder eine Reihe von Kontrolluntersuchungen beinhalten kann.“

Natascha Lüth, Dipl.-Biologin, Studienkoordinatorin in der Studienabteilung der HOPA: „Durch die Teilnahme können Sie schon lange vor der Zulassung Zugang zu einem neuen Medikament bzw. innovativen Therapieverfahren bekommen.

Untersuchungen mit Tumorpatient:innen haben gezeigt, dass Patienten in klinischen Studien eine bessere, also frühere und effizientere Kontrolle ihrer tumorbedingten Symptome haben.
Die strengen internationalen Vorschriften, die für die klinischen Studien gelten, bedeuten darüber hinaus eine große Sicherheit für die Patient:innen. Sie werden von unseren Ärzt:innen engmaschig überwacht, um Nebenwirkungen früh zu erkennen.
Auch das Wissen, mit der Teilnahme an einer klinischen Studie dazu beizutragen, wirksamere Therapien gegen Erkrankungen zu entwickeln und damit auch künftigen Patient:innen zu helfen, spielt bei vielen unserer Patient:innen eine große Rolle.“

Dr. Timon Hansen, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin: „Das legt das von den Aufsichtsbehörden genehmigte Studienprotokoll fest. Anzahl der Probanden, Voraussetzungen und Schema der Behandlungen sind dort exakt definiert. Nicht alle Teilnehmer:innen einer klinischen Prüfung erhalten das neue Präparat oder werden mit der neuen Methode behandelt. Oft verteilen die Studienverantwortlichen die Proband:innen auf zwei oder mehr Gruppen und die neue Prüfsubstanz wird direkt gegen die aktuelle Standardtherapie oder gegen ein Placebo getestet. Erst im Vergleich zeigen neue Wege, ob sie wirklich weiterführen. So möchte man beispielsweise bei einem neuen Arzneimittel folgende Fragen beantworten: Wirkt es besser als das bisher eingesetzte Mittel? Oder wirkt es genauso gut, ist aber besser verträglich?

Die Verteilung der Teilnehmer auf die Behandlungsgruppen geschieht meistens nach dem Zufallsprinzip: Eine solche Studie nennt sich ‚randomisiert‘. Es gibt auch Studien die ‚verblindet’ sind: Als Patientin oder Patient weiß man in diesem Fall nicht, ob man die Prüfsubstanz oder die Kontrollbehandlung erhält. Weiß es der Arzt/die Ärztin ebenfalls nicht, nennt man die Studie ‚doppelblind’.

Ulrike Mallok, Medizinische Dokumentarin: „Ja. Laut Arzneimittelgesetz sind Einrichtungen, die klinische Studien durchführen, verpflichtet, eine Probandenversicherung abzuschließen. Diese Versicherung dient der finanziellen Absicherung sehr unwahrscheinlicher Gesundheitsschäden von Studienteilnehmern, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der klinischen Prüfung stehen.“

PD Dr. Gunter Schuch, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Internistische Onkologie: „Das ist in vielen Fällen möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behandlung den Krankheitsverlauf erfolgreich beeinflusst hat.“

Natascha Lüth, Dipl.-Biologin, Studienkoordinatorin in der Studienabteilung der HOPA: „Grundsätzlich ist Ihre Teilnahme an einer Studie freiwillig. Sie können Ihre Einwilligung zur Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückziehen, ohne dass Ihnen hierdurch irgendwelche Nachteile entstehen, insbesondere in Bezug auf Ihre weitere Behandlung.

Des Weiteren haben Sie als Studienteilnehmer:in vor Ihrer Zusage und jederzeit im Verlauf der Tests das Recht, ausführlich über Ziele und Durchführung der jeweiligen klinischen Studie informiert zu werden. Darüber hinaus müssen die Studienträger für alle Teilnehmer:innen eine Versicherung abschließen (Probandenversicherung). Diese Versicherung deckt das Risiko eventueller gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch die Studienteilnahme ab. Sowohl die medizinischen Daten, die während der Studie erhoben werden, als auch Daten aus der Krankenakte sind streng vertraulich und dürfen nur anonym ausgewertet werden. Dafür sorgen die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

Dr. Timon Hansen, Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie, Onkologie und Palliativmedizin: „Mit Ihrer schriftlichen Einverständniserklärung stimmen Sie der vorgesehenen Behandlung und den damit verbundenen Untersuchungen zu. Sie verpflichten sich, zu den vereinbarten Terminen zu erscheinen und die notwendigen Auskünfte zu Ihrem Befinden zu geben oder zum Beispiel einen Fragebogen zu gesundheitlichen Veränderungen zu beantworten. Ihr behandelnder Arzt muss zudem informiert werden, wenn Sie weitere Medikamente einnehmen, die nicht Bestandteil der Studie sind, oder wenn z.B. Ihr Hausarzt zusätzliche Behandlungen durchführt. Sehr wichtig ist auch, dass Sie die Prüfsubstanz exakt nach den Vorgaben einnehmen und dass Sie Ihren Arzt über jegliche Abweichungen informieren.“

Ulrike Mallok, Medizinische Dokumentarin in der Studienabteilung der HOPA : „Die Übernahme der Kosten ist in den Studienprotokollen genau geregelt. An den Kosten beteiligen sich in unterschiedlicher Weise die Initiatoren der klinischen Studie und auch pharmazeutische Unternehmen. Für die Patient:innen entstehen keine Kosten, ihnen werden z.T. Aufwands- oder Fahrtkosten erstattet. Hierüber werden sie vor der Studienteilnahme informiert. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten, die im Rahmen der Studiendurchführung zusätzlich entstehen können, weil es sich um Behandlungen handelt, deren Wirksamkeit durch die Studie erst nachgewiesen werden soll. Sie gehören deshalb nicht zum normalen Leistungsumfang von Krankenkassen.“