Hinweisgeber

Hinweisgeber (Whistleblower)-Schutzgesetz

Im Hinblick auf das im Frühjahr 2023 in Kraft getretene Hinweisgeber-Schutzgesetz möchten Ihnen die Gelegenheit geben, uns Rechtsverstöße anzuzeigen, die Ihnen im Zuge oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit bekannt werden.
Um Ihnen dabei ein größtmögliches Maß an Vertraulichkeit bis hin zur Anonymität zu gewährleisten, haben wir unsere Meldestelle beim Bundesanzeiger-Verlag eingerichtet.
Sie haben die Möglichkeit, dort Verstöße gegen die in § 2 HinSchG genannten Rechtsvorschriften über folgende Kanäle zu melden:

Online-Formular
https://hopa.hinweisgeberportal.de/frontpage

Hotline
0800-1234-205 (Mo. – Fr., 8-18 Uhr)

Mail
hinweisgeberportal@bundesanzeiger.de

Post/Besuch
Hinweisgeberdienst c/o Bundesanzeiger Verlag GmbH,
Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln

Besuch sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Für Sie wird dann beim Bundesanzeiger ein sicheres Postfach eingerichtet, über das Sie Rückmeldungen zu Ihrer Anzeige von uns erhalten – sicher, datenschutzkonform und auf Wunsch auch völlig anonym.